Arbeitnehmererfindungsrecht
In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfinderrecht Rechte und Pflichten im Hinblick auf patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen von Arbeitnehmern, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entstehen.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt unter anderem den Rechtsübergang einer Erfindung von dem Arbeitnehmererfinder auf den Arbeitgeber, sowie eine diesbezügliche Kompensation zu Gunsten des Arbeitnehmererfinders. Um Rechtsverluste zu vermeiden gilt dem Arbeitnehmererfindungsrecht in der betrieblichen Praxis hohe Aufmerksamkeit.
Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung aus der betrieblichen Praxis zur Verfügung. Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Einführung von Standards zur Handhabung und Bewertung von Arbeitnehmererfindungen, sowie bei der firmeninternen Einführung eines Vergütungsmodells im nationalen oder internationalen Kontext.
