Verteidigung und Angriff von Patenten
Neben der Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten sind deren Verteidigung gegen Angriffe Dritter beziehungsweise der Angriff auf Schutzrechte Dritter von höchster Bedeutung.
Einsprüche, Nichtigkeitsklagen oder Löschungsanträge und -klagen sind die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen um gegen Schutzrechte Dritter vorzugehen. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Angriffe Dritter oder beim Angriff auf zu Unrecht erteilte Schutzrechte Dritter.
