Verträge und Lizenzen

Neben der eignen Nutzung von Schutzrechten kann auch die Einräumung einer Lizenz oder das Veräußern eines Schutzrechts an Dritte für Schutzrechtsinhaber interessant sein. Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen zur Veräußerung oder Lizensierung von Schutzrechten, werden durch Verträge geregelt.

Eine immer wichtiger werdende Rolle nimmt die Vertragsgestaltung bei Zusammenarbeitsverträgen zwischen verschiedenen Unternehmen ein, durch welche die Regelung von Eigentums- und Nutzungsrechten im Vorfeld einer Zusammenarbeit zu regeln ist.

Auf Wunsch unterstützen und beraten wir Sie gerne, damit Sie von vorneherein in einer guten Ausgangslage bei Vertragsverhandlungen und Vertragsausarbeitungen sind.